Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsparteien / Vertragsgegenstand


Fangkarte ist nicht selber Aussteller der angebotenen Gastkarten, sondern der jeweilige Verein. Bezüglich der gekauften Gastkarten kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Verein zustande. Dafür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins. Diese treten neben die Fangkarte AGB. Wer der jeweilige Verein ist, wird während des Bestellvorgangs angezeigt. Fangkarte vertreibt Gastkarten im Auftrag des jeweiligen Vereins als Vermittler. Fangkarte trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Vereins. Dies bedeutet ferner, dass Fangkarte die Preise nicht bestimmt. Fangkarte als Vermittler ist auf die vom jeweiligen Verein zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen und kann keine Gewähr für deren Richtigkeit.
Die Bestimmungen der Vereine gestatten es uns auch nicht, Gastkarten umzutauschen oder zurückzunehmen, sobald diese gekauft worden sind. Ebenso ist es uns nicht gestattet, die Kosten für die bei Ihnen verlorengegangenen, gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Gastkarten zu erstatten. Das gilt allerdings nicht für personalisierte Gastkarten. Bewahren Sie Ihre Gastkarte bitte nach Erhalt an einem sicheren Ort auf.
Jede ausgestellte Gastkarte unterliegt den Bestimmungen und Regeln des Vereins. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung anderer verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Gewässers verstößt, berechtigt den Verein, Sie des Gewässers zu verweisen.
Mit der Bestellung von Gastkarten beauftragten Sie (der Käufer) Fangkarte mit der Abwicklung des Gastkartenerwerbs einschließlich der Zustellung der Gastkarte per E-Mail.

Vertragsabschluss – Gastkartenkauf


Sie geben Ihr Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages über die Gastkarte ab, indem Sie Ihr in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons "Bestellung bestätigen" versenden. Erst mit Zuteilung und Zusendung einer Auftragsnummer durch Fangkarte und vollständiger, fristgerechter Zahlung erfolgt die Annahme des Angebots durch den jeweiligen Verein und es kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und diesem Verein zu Stande. Ein Vertrag ohne vollständige Bezahlung ist nicht abgeschlossen.
Die Gastkarten verbleiben im Eigentum des Vereins und stellen eine persönliche, widerrufliche Lizenz dar. Gastkarten, die gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können durch den Verein neu ausgestellt werden.

Angaben über angebotene Gastkarten


Die auf der Internetseite von Fangkarte oder in der App "Fangkarte" enthaltenen Angaben über die Gastkarten, das heißt: angebotene Gastkarten, Preis, beangelbare Gewässer, werden Fangkarte von den jeweiligen Vereinen zur Verfügung gestellt, ohne dass Fangkarte eine Prüfung dieser Informationen möglich ist.

Zahlungsabwicklung und Preisbestandteile


Die angebotenen Zahlungsarten können sich vereinsabhängig unterscheiden. In den meisten Fällen kann die Zahlung mittels Kreditkarte (VISA-Card, Mastercard) und SOFORT erfolgen.
Sie tragen das Risiko für die Richtigkeit der von Ihnen im Bestellprozess angegebenen Informationen und die korrekte Auswahl der entsprechenden Daten (z.B. Gewässer, Beginn der Gastkarte, Name, Adresse). Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Angaben auf Ihren Gastkarten auf Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung (z.B. Gewässer, Beginn der Gastkarte, Name, Adresse) unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten, sind Sie verpflichtet, uns Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

Versand und Lieferung


Die Zustellung der Gastkarte erfolgt per E-Mail. Sollte die Gastkarte bei einem Kooperierenden Unternehmen (z.B. Gerätehändler) erworben werden, wird die Gastkarte nach dem Kauf durch das kooperierende Unternehmen ausgestellt.

Rücktritts- und Widerrufsrechte


Soweit Fangkarte im Namen eines Vereins Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Gastkarten, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen ausgeschlossen.
Es besteht auch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB).
Bei Verträgen über die Lieferung von Download-Produkten, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass der Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (sobald Sie das Download-Produkt angefangen haben herunterzuladen) und Sie bestätigen, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Sofern Fangkarte einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhält, können Sie Fangkarte bzw. dem jeweiligen Verein eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist sind Sie berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Gastkarte wurden zwischenzeitlich zugestellt. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, wenden Sie sich bitte per Post an die Matussek & Könneker GbR Ifflandstr. 34 30169 Hannover oder per Telefon 051184902919 (Ortstarif) oder per E-Mail: [email protected] und geben Sie uns eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Im Fall eines solchen Widerrufs ist Fangkarte verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis der Gasktarte unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Rückerstattung


Sollte Fangkarte im Einzelfall vom jeweiligen Verein zur Rückerstattung des Gastkartenpreises in dessen Namen und für dessen Rechnung angewiesen worden sein, zeigt Fangkarte dies Ihnen an. Hieraus erwächst Ihnen jedoch kein eigener Rückerstattungsanspruch gegen Fangkarte. Fangkarte kommt insoweit allenfalls einer Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Veranstalter nach.
Abweichend von vorstehender Ziffer 8 Abs. 2 ist die Erstattung des Kaufpreises durch Fangkarte im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins stets ausgeschlossen. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich entsprechend vorstehender Ziffer 8 Abs. 1 durch den Verein. Die Haftung von Fangkarte gemäß nachstehender Ziffer 9 bleibt von dieser Ziffer 8 unberührt.

Haftung, Schadensersatz


Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Fangkarte oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Fangkarte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Fangkarte oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Fangkarte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von Fangkarte, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Fangkarte beruhen, ist die Haftung von Fangkarte auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden infolge der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Matussek & Könneker GbR einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Ihr Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt im Rahmen der vorstehenden Regelungen unberührt.

Pflichtverletzungen Dritter


Fangkarte übernimmt keine über die in Punkt "Haftung, Schadensersatz" hinausgehende Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von Drittnutzern, Fangkarte-Nutzern, Werbepartnern und/oder Sponsoren auf der Internetseite, die in Zusammenhang mit den Leistungen von Fangkarte oder mit der Benutzung der Internetseite stehen. Fangkarte ist nicht verantwortlich für die Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Handlungen und Unterlassungen am Gewässer der Vereine oder sonstiger Dritter, auf die auf dieser Internetseite verwiesen wird oder die auf sonstige Weise in Zusammenhang mit dieser Internetseite stehen.
Gleichwohl können die Kunden Fangkarte das Fehlverhalten anderer Kunden, Werbepartner und sonstiger Vertragspartner von Fangkarte schriftlich und über unser E-Mail [email protected] mitteilen. Fangkarte behält sich das Recht vor, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, solchen Vorwürfen nachzugehen und nach eigenem Ermessen geeignete Schritte einzuleiten. 

Einhaltung der Gewässerordnung


Der Gastkarteninhaber hat sich an die Gewässerortnung des jeweiligen Vereins zu halten. 

Sonderbestimmungen für Personalisierte Gastkarten


Gastkarten sind immer personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, mit der Gastkarte angeln zu gehen. Sein Name ist Bestandteil der Gastkarte. Sie verpflichten sich, das/die Gastkarte(n) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Sofern die Personalisierung bereits im Kaufprozess erfolgt und die Möglichkeit besteht, mehrere Personalisierte Gastkarten zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die Personalisierten Gastkarten ausgestellt werden sollen.
Folgende Informationen werden für die Personalisierung erhoben:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geburtstag (zur Überprüfung der Volljährigkeit)
  • E-Mail-Adresse (an diese wird die Gastkarte nach Kaufabschluss zugeschickt)

Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Gastkarteninhaber beim Kauf, da die Gastkarten sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich Fangkarte aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Verein zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Angeln an den angegebenen Gewässern (§§ 328 ff. BGB).
Sofern für einzelne Gastkarten abweichende Regelungen für die Personalisierung gelten, werden diese im Verkaufsprozess bzw. den Vereins-AGB angezeigt.
14.2. Eine Berechtigung zum Angeln an den Gewässern die auf der Gastkarte stehen, besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Verein geschlossen haben (Ziffer 5 & 6). Zudem muss Ihr Name auf der Gastkarte vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Verein geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie eine personalisierte Gastkarte erworben haben, ebenfalls zum Ausüben der Angelei an den ausgewiesenen Gewässern auf der Gastkarte berechtigt. Der Name des jeweiligen Dritten muss auf seiner Gastkarte vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Ausüben der Angelei an den ausgewiesenen Gewässern auf der Gastkarte besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 14.4 in den Vertrag mit dem Verein eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf der Gastkarte vermerkt sein. Voraussetzung zum Ausüben der Angelei an den ausgewiesenen Gewässern auf der Gastkarte ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Gastkarten bestellt haben oder die nach Ziffer 14.4 in den Vertrag mit dem Verein eingetreten ist, sich auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, (Vorgaben des jeweiligen Veranstalters sind zu beachten) ausweisen kann.
Übertragung und Umpersonalisierung der Personalisierten Gastkarte
15.1. Vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vereins sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbene personalisierte Gastkarte, d.h. zum Ausüben der Angelei an den ausgewiesenen Gewässern auf der Gastkarte, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung der Gastkarte erfolgen. Die Umpersonalisierung kann ausschließlich durch Fangkarte erfolgen und nur solange die Gastkarte noch nicht zur Ausübung der Angelei berechtigt. Ist Die Gastkarte bereits abgelaufen oder aktuell gültig, so ist eine Übertragung nicht möglich. Senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder informieren Sie den jeweiligen Verein. Der Verein kann eine Umpersonalisierung bei uns (Fangkarte) veranlassen.
Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Gültigkeitszeitpunkt der Gastkarte erfolgen.
Eine Umpersonalisierung kann u.U. verweigert werden, wenn der neue Gläubiger keinen Sachkundenachweis (Fischereischein) nachweisen kann. Dies hängt jedoch von den AGB des jeweiligen Vereins ab.

Sperrung von Gastkarten


Im Fall eines Verstoßes gegen die in "Pflichtverletzungen Dritter", "Sonderbestimmungen für Personalisierte Gastkarten" oder "Einhaltung der Gewässerordnung" enthaltenen Verbote ist der Verein berechtigt, die betroffenen Gastkarten OHNE Rückerstattung des Gastkartenkaufpreises  zu sperren. Weiter ist der Verein berechtigt die Gastkarte zu sperren, wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt..

Erfüllungsort und Geltendes Recht


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Hannover, sofern Sie ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
Sind Sie Kaufmann, so ist Hannover ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute; hier behält sich die Matussek & Könneker GbR das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Salvatorische Klausel


Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Minderjährige


Diese Internetseite ist nicht für Minderjährige geeignet. Der Kauf von Gastkarten oder anderen Produkten ist Minderjährigen nicht gestattet.